Du kannst der Diskussion zum Thema Das halte ich vom Urteil Az.: 1 U 599/18 des OLG Koblenz vom 18.10.2018 auch folgen, ohne selbst einen Kommentar zu hinterlassen. Cool, oder? Gib hierzu einfach Deine E-Mail-Adresse in das dafür vorgesehene Feld ein.